Die Bundessektion Bank + Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich hat im Jahr 2000 neue Musterbedingungen für Bankgeschäfte herausgegeben (ABB 2000). Diese Musterbedingungen wurden bereits von Kreditinstituten in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen. Die ABB 2000 lösten die AGB 1979 ab. Einzelne Bestimmungen der AGB 1979 wurden nicht nur von der Lehre als nichtig beurteilt, auch in der Rechtsprechung wurde eine Reihe von Klauseln als gröblich benachteiligend angesehen (vgl Krejci in Rummel3, Rz 246 zu § 879 ABGB). Dieses Schicksal droht auch einigen Bestimmungen der ABB 2000. Ein Musterprozeß ist bereits anhängig.