Jede Entscheidung über eine Kapitalanlage ist mit mehr oder weniger großen Risken verbunden. Kapitalmarktpapiere sind Risikopapiere, und die hierin liegenden Unwägbarkeiten müssen beim Anleger verbleiben 1. Nach der - auch volkswirtschaftlich sinnvollen - Risikoverteilung hat der Anleger das inhärente Kapitalmarktrisiko zu tragen, wenn seine Investition nicht die erhofften Erträge abwirft (performance risk), nicht aber das Irreführungsrisiko (bad faith risk) 2. Im folgenden wird die Abgrenzung für nachrangiges Kapital vorgenommen und werden die Rechtsbehelfe der Anleger dargestellt.