§ 3 KO. Einer Bank ist eine Sorgfaltspflichtverletzung bei Überwachung der Konkurseröffnung anzulasten, wenn sie zwar die elektronischen Informationsdienste in Anspruch nimmt, die interne Weiterleitung der Meldung Jedoch mittels E-mail erfolgt, obwohl diese vom Empfänger bloß dreimal täglich abgefragt werden.
OGH 3. 4. 2001, 4 Ob 65/01 i