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Sorgfaltspflichten der Bank bei Überwachung der Konkurseröffnungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Bernhard KochÖBA 2002/1013ÖBA 2002, 140 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 3 KO. Einer Bank ist eine Sorgfaltspflichtverletzung bei Überwachung der Konkurseröffnung anzulasten, wenn sie zwar die elektronischen Informationsdienste in Anspruch nimmt, die interne Weiterleitung der Meldung Jedoch mittels E-mail erfolgt, obwohl diese vom Empfänger bloß dreimal täglich abgefragt werden.

OGH 3. 4. 2001, 4 Ob 65/01 i

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