Die Insolvenz der Grazer Bank für Handel und Industrie AG gab jüngst Anlaß für eine erstmalige Auseinandersetzung des OGH mit der Haftung des Bankprüfers (OGH 23. 10. 2000,8 Ob 141/99i ). In diesem Beitrag soll die Frage, welchen Geschädigten nun Ersatzansprüche gegen den Bankprüfer zustehen können, aufgrund der allgemeinen schadenersatzrechtlichen Prinzipien und unter Berücksichtigung der maßgebenden bankrechtlichen Wertungen untersucht werden.