§ 30 KO. Die Verfolgung des Schuldners mit mehreren Befriedigungsexekutionen ist nur eines von mehreren Indizien für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
OGH 28. 9. 2000, 8 Ob 37/00z
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Frage, ob dem befriedigten Gläubiger die Begünstigungsabsicht des