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Streitwert eines Anspruchs auf Widerruf eines Garantieabrufs.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/972ÖBA 2001, 556 Heft 7 v. 1.7.2001

§ 880a ABGB; §§ 56, 59 JN; §§ 526, 528 ZPO. Der Streitwert geldgleicher Ansprüche - und damit auch des Anspruchs auf Widerruf des Abrufs einer Bankgarantie - entspricht dem jeweiligen Geldbetrag, der ihnen zugrunde liegt.

OGH 6. 10. 2000, 1 Ob 214/00b

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