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Bilden eigene Aktien Gegenstand eines öffentlichen Angebots nach dem ÜbernahmeG?

AufsätzeSusanne Kalss Johannes ZollnerÖBA 2001, 499 Heft 7 v. 1.7.2001

Eigene Aktien bilden ein immer häufiger 11Nach den Angaben der BWA (Stand Dezember 2000) wurde bzw wird derzeit gerade von 9 börsenotierten Aktiengesellschaften die Möglichkeit des zweckneutralen Aktienrückerwerbes iSv § 65 Abs 1 Z 8 AktG (idF AOG) in Anspruch genommen. Darüber hinaus haben 20 weitere Aktiengesellschaften ihren Vorstand durch Hauptversammlungsbeschluß zur Durchführung eines solchen Rückerwerbsprogramms ermächtigt. Vgl dazu http://www.bwa.at/news/aktienrueckerwerb.html. eingesetztes Instrument zur Gestaltung der Liquiditäts- und Finanzierungsstruktur ebenso wie für die strategische Ausrichtung und Konzerneinbindung von Gesellschaften. Das Übernahmegesetz (ÜbG) 22 BGBl I 1998/127 idF BGBl I 1999/189; vgl auch die zwei Verordnungen der Übernahmekommission. fügte dem Aktienrecht auch in diesem Bereich einige neue Facetten hinzu, wobei an der Schnittstelle zwischen Kapitalmarkt und Verbandsorganisation 33Zum Zusammenspiel eigener Aktien und Kapitalmarkt vgl Escher-Weingart / Kübler, ZHR 1998, 548. neue spannende Fragen aufgeworfen werden.

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