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Keine schuldbefreiende Wirkung bei Überweisung auf ein Konto, das nicht als Zahlstelle angegeben worden war.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPeter BydlinskiÖBA 2001/949ÖBA 2001, 332 Heft 4 v. 1.4.2001

§§ 1035, 1040, 1413, 1431, 1435 ABGB. Die Überweisung auf ein Konto hat nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn der Gläubiger ein Bankkonto als Zahlstelle bekanntgibt. Wirkt die Überweisung nicht schuldbefreiend, so steht dem Schuldner eine Kondiktion gegen den Gläubiger und nicht gegen die kontoführende Bank zu.

OGH 30. 8. 2000, 6 Ob 190/00k

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