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Ein Inkassobüro betreibt ein Bankgeschäft, wenn es die Einbringlichkeit der einzuziehenden Kundenforderungen garantiert. Schmarotzerisches Ausnützen fremder Leistungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/947ÖBA 2001, 260 Heft 3 v. 1.3.2001

§§ 1, 4, 98 BWG; § 1 UWG. Übernimmt es ein Inkassobüro, die Kundenforderungen Ihrer Vertragsunternehmen im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen und garantiert es die Einbringlichkeit der Kundenforderungen, so betreibt es ein Bankgeschäft. Es ist sittenwidrig, durch die Übernahme der Daten aus Euroscheckkarten Arbeitsergebnisse der Kreditkartenunternehmen zu übernehmen und diesen damit Konkurrenz zu machen.

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