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Der Haftungsausschluß für technischen Mißbrauch von Bankomatkarten ist nichtig.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/944ÖBA 2001, 250 Heft 3 v. 1.3.2001

§ 879 ABGB. Der Haftungsausschluß von Banken für technischen Mißbrauch von Bankomatkarten ist - im Gegensatz zum Haftungsausschluß für Mißbrauch wegen Verlustes - nichtig. Die Verwendung der PIN ist ein ganz gewichtiges

Seite 250


Indiz dafür, daß der Karteninhaber die Karte selbst verwendete oder Jedenfalls den Mißbrauch schuldhaft ermöglicht hat.

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