vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regreßpflicht des Anlageberaters oder -vermittlers gegenüber der finanzierenden Bank.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/930ÖBA 2001, 86 Heft 1 v. 1.1.2001

§§ 896, 1295, 1300, 1302, 1313a ABGB. Der Anlageberater ist zur Aufklärung seiner Kunden über die Risikoträchtigkeit der in Aussicht genommenen Anlage verpflichtet. Selbst den Anlagevermittler treffen Aufklärungspflichten, wenn er Auskünfte erteilt, die für den Interessenten erkennbar von erheblicher Bedeutung und Grundlage wesentlicher Entschlüsse sein sollen. Hatte die finanzierende Bank, die ihre Rolle als Kreditgeber überschritt, dem Kunden Ersatz zu leisten, so stehen ihr gegen den ebenfalls haftbaren Anlageberater oder -vermittler Regreßansprüche zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!