Landes-Hypothekenbanken können nicht nur auf eine lange Tradition verweisen, sondern verfügen seit jeher über eine besondere Organisationsstruktur. Hervorzuheben ist vor allem die Landeshaftung für die Hypothekenbanken. Die ursprüngliche Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt wurde in den letzten Jahren durch Einbringung des operativen Bankbetriebes in Aktiengesellschaften zunehmend verlassen, die Regelung der Landeshaftung den geänderten Umständen angepaßt.