Ob der Auslegung eines formbedürftigen Rechtsgeschäftes aufgrund der Formgebundenheit Schranken gesetzt sind, wird seit langem kontrovers diskutiert. Zur Bewältigung des (vermeintlichen) "Spannungsverhältnisses" zwischen Auslegung und Form hat die Rechtsprechung die - nicht unumstrittene - "Andeutungstheorie" entwickelt. Diese wird allerdings einmal als eine bei der Auslegung zu beachtende Maxime, ein anderes Mal hingegen als Maßstab für die Formgültigkeit einer Erklärung verstanden. Der vorliegende Beitrag analysiert die einschlägige deutsche und österreichische Rechtsprechung und wendet sich - wider die hM - gegen eine Beschränkung der Auslegung aus Gründen der Form. Besondere Beachtung erfährt die jüngste Rechtsprechung des OGH zur Andeutungstheorie, die einer kritischen Würdigung unterzogen wird. Die Autorin plädiert für eine strikte Trennung von Auslegung und Form und schlägt eine durch den Formzweck modifizierte Andeutungstheorie als Formmaßstab vor.