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Zur Beurteilung der Anfechtungsvoraussetzung einer voraussichtlich ergebnislosen Exekutionsführung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/897ÖBA 2000, 711 Heft 8 v. 1.8.2000

§§ 2, 3, 8, 9, 11, 20 AnfO; §§ 27, 224 EO. Der Schuldner des Anfechtungsklägers kann als Rechtsnehmer des Anfechtungsgegners ausnahmsweise selbst Anfechtungsgegner sein. Der Anfechtungskläger hat auch dann das Recht, eine Erweiterung des Befriedigungsfonds zugunsten nicht titulierter Forderungen zu verlangen, wenn unstrittig feststeht, daß die Titelforderung exekutiv im Rahmen eines bestehenden Höchstbetragspfandrechts einbringlich gemacht werden könnte.

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