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Anfechtbarkeit der Befriedigung bei Inkongruenz des exekutiven Pfandrechts.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/888ÖBA 2000, 631 Heft 7 v. 1.7.2000

§§ 30, 31 KO. Bei Inkongruenz des exekutiven Pfandrechts unterliegt die Befriedigung der Forderung der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO, wenn dem Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des späteren Gemeinschuldners bekannt sein mußte. Wird der Schuldner mit Befriedigungsexekution verfolgt, so muß dies den Schluß auf Zahlungsunfähigkeit nahelegen.

OGH 20. 10. 1999, 7 Ob 2/99s

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