vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur ausreichenden Information eines Bürgen durch den Kreditgeber und zum unbilligen Mißverhältnis zwischen Bürgenhaftung und Leistungsfähigkeit (§§ 25c, 25d KSchG).

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/878ÖBA 2000, 527 Heft 6 v. 1.6.2000

§§ 25c, 25d KSchG. Bei der Beurteilung, ob ein Kreditgeber dem Bürgen ausreichend Informationen gegeben hat, kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, daß der Bürge spontan und aus eigenem Antrieb seine Bereitschaft zur Bürgschaftsübernahme erklärt. Zum Vorliegen eines unbilligen Mißverhältnisses zwischen Bürgenhaftung und Leistungsfähigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!