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Rückabwicklung im Valutaverhältnis, wenn die Garantieleistung an einen Vertreter des Begünstigten als Partei des Garantievertrages erbracht wurde.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPeter RummelÖBA 2000/870ÖBA 2000, 426 Heft 5 v. 1.5.2000

§§ 880a, 1431 ff ABGB. Ist der Garantiebegünstigte im Verhältnis zum Garantieauftraggeber rechtsgeschäftlicher Vertreter dessen Vertragspartners im Valutaverhältnis, so kann der nach einem ungerechtfertigten Garantieabruf im Valutaverhältnis entstandene Kondiktionsanspruch nur gegen den Geschäftsherrn geltend gemacht werden.

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