Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Hanns Fitz, Innsbruck, vorgesehen:
Von den Parteien des Diskontvertrages wird die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners typischerweise nicht vorausgesetzt.
OGH 21. 10. 1999, 8 Ob 237/97d
Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Hanns Fitz, Innsbruck, vorgesehen:
Von den Parteien des Diskontvertrages wird die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners typischerweise nicht vorausgesetzt.
OGH 21. 10. 1999, 8 Ob 237/97d