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Aus einer gewillkürten Prozeßstandschaft läßt sich keine Klageberechtigung ableiten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/843ÖBA 2000, 85 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 1392 ABGB; § 42 MRG. Macht die Zedentin die Unwirksamkeit der Abtretung geltend, so trifft sie die Behauptungslast. Aus einer gewillkürten Prozeßstandschaft läßt sich keine Klageberechtigung ableiten.

OGH 27. 4. 1999, 1 Ob 100/99h

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