§ 1392 ABGB; § 42 MRG. Macht die Zedentin die Unwirksamkeit der Abtretung geltend, so trifft sie die Behauptungslast. Aus einer gewillkürten Prozeßstandschaft läßt sich keine Klageberechtigung ableiten.
OGH 27. 4. 1999, 1 Ob 100/99h
§ 1392 ABGB; § 42 MRG. Macht die Zedentin die Unwirksamkeit der Abtretung geltend, so trifft sie die Behauptungslast. Aus einer gewillkürten Prozeßstandschaft läßt sich keine Klageberechtigung ableiten.
OGH 27. 4. 1999, 1 Ob 100/99h