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Umgründungs- und Übernahmerecht - Versuch einer Synthese

AufsätzeSusanne Kalss Martin WinnerÖBA 2000, 51 Heft 1 v. 1.1.2000

Das Übernahmegesetz 11Bundesgesetz betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz - ÜbG) sowie über Änderungen des Börsegesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, BGBl I 1998/127 idF BGBl I 1999/189. Information bei http://www.takeover.at mit umfassenden Quellenhinweisen zum in- und ausländischen Takeover-Recht. sieht vor, daß ein Pflichtangebot abzugeben ist, wenn eine kontrollierende Beteiligung "erlangt" wird. Auch durch Verschmelzungen und andere Umgründungsvorgänge kann die Kontrolle über eine Zielgesellschaft wechseln. Was dies im Zusammenhang des Übernahmerechts bedeutet, ist bis jetzt kaum 22Vgl nur Huber / höher, ÜbG § 22 Rz 92 f. literarisch erörtert und Gegenstand dieses Beitrags.

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