Wenn ein Kreditkunde in Konkurs fällt und der Masseverwalter gegenüber der Bank Anfechtungsansprüche erhebt, stellt sich nicht nur die Frage nach den Voraussetzungen der Anfechtung, sondern auch nach dem jeweiligen Umfang des Leistungsanspruchs der Masse. Zur letztgenannten Frage hat der OGH in jüngerer Zeit mehrfach Stellung bezogen. Der Beitrag stellt die aktuelle Judikatur und deren Bedeutung vor allem für den revolvierenden Kontokorrentkredit dar. Kritik übt der Autor insbesondere an der Anfechtungskumulation bei der Rückführung von Überziehungskrediten.