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Auch kongruente Deckungen unterliegen der Absichtsanfechtung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2000/924ÖBA 2000, 1104 Heft 12 v. 1.12.2000

§§ 28, 30 KO. Der OGH hält daran fest, daß auch kongruente Deckungen der Absichtsanfechtung unterliegen; es genügt dolus eventualis. Benachteiligungsabsicht ist anzunehmen, wenn zur Begünstigung noch das Wissen hinzukommt, daß das zahlungsunfähige und überschuldete Unternehmen nicht mehr saniert werden kann und eine volle Befriedigung aller Gläubiger auch in Zukunft nicht möglich ist.

OGH 11. 11. 1999, 6 Ob 52/99m 11Zu dieser Entscheidung war eine Anmerkung geplant. Wegen Verhinderung des Glossators erscheint sie nun - um eine weitere Verzögerung der Veröffentlichung zu vermeiden - ohne Anmerkung.

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