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Aufklärungspflichten von Banken beim Wechseldiskont

AufsätzeSusanne FruhstorferÖBA 2000, 871 Heft 10 v. 1.10.2000

Beim Wechseldiskont handelt es sich um einen Forderungskauf. Der Diskontnehmer, im Regelfall der Wechselaussteller, erhält die um den Diskontsatz verringerte Wechselsumme vor Fälligkeit des Wechsels. Dem Vorteil der schnellen Erlangung von Liquidität steht als Nachteil die wechselrechtliche Rückgriffshaftung gegenüber. Im Gegensatz zu einem sonstigen Forderungskauf hat eine Bank zumeist Kenntnis von der Bonität des Schuldners ihres Vertragspartners, des Bezogenen. Es erhebt sich somit die Frage, inwieweit sie den Diskontnehmer über die wahrscheinlich eintretende Notwendigkeit der Rückabwicklung zu informieren hat.

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