§§ 1293, 1295, 1304 ABGB; § 11 KMG. Die Emissionsbank haftet für den Vertrauensschaden des Anlegers, wenn sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Prospektangaben kannte oder kennen mußte. Zur Schadensminderungspflicht des Anlegers.
OGH 9. 3. 1999, 4 Ob 353/98k