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Haftung der Emissionsbank bei unrichtigen oder unvollständigen Prospektangaben.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/813ÖBA 1999, 733 Heft 9 v. 1.9.1999

§§ 1293, 1295, 1304 ABGB; § 11 KMG. Die Emissionsbank haftet für den Vertrauensschaden des Anlegers, wenn sie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Prospektangaben kannte oder kennen mußte. Zur Schadensminderungspflicht des Anlegers.

OGH 9. 3. 1999, 4 Ob 353/98k

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