Das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz sieht einen Schlüssel vor, nach dem die Beaufsichtigten die Kosten für die Aufsichtsbehörde Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) zu tragen haben. Dieser Schlüssel, weitgehend der deutschen Regelung für das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen nachempfunden, belastet derzeit die Kreditinstitute mit 75%, die Emittenten sowie die Republik Österreich mit je 10% und die Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) mit 5% (§ 7 WAG). Bei diesem Verteilungsschlüssel nimmt es nicht wunder, daß die Kreditinstitute heftige Kritik an der ihrer Meinung nach ungerechten Kostenbelastung übten.