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Kostenteilungsschlüssel nach WAG nicht gerechtfertigt!

NotizenÖBA 1999, 668 Heft 8 v. 1.8.1999

Das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz sieht einen Schlüssel vor, nach dem die Beaufsichtigten die Kosten für die Aufsichtsbehörde Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) zu tragen haben. Dieser Schlüssel, weitgehend der deutschen Regelung für das Bundesaufsichtsamt für das Wertpapierwesen nachempfunden, belastet derzeit die Kreditinstitute mit 75%, die Emittenten sowie die Republik Österreich mit je 10% und die Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) mit 5% (§ 7 WAG). Bei diesem Verteilungsschlüssel nimmt es nicht wunder, daß die Kreditinstitute heftige Kritik an der ihrer Meinung nach ungerechten Kostenbelastung übten.

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