§ 364c ABGB; §§ 38, 41, 42 GBG. Ein intabuliertes Veräußerungs- und Belastungsverbot stellt ein Eintragungshindernis für die Vormerkung eines Pfandrechts dar.
OGH 25. 11. 1998, 3 Ob 268/98b 1
Aus den Entscheidungsgründen:
Das Erstgericht bewilligte aufgrund seines Wechselzahlungsauftrages vom 22. 8. 1997 ua gegen den Verpflichteten die Exekution zur Sicherstellung durch bücherliche Vormerkung des Simultanpfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 2858 und EZ 2859, je Grundbuch, wobei angemerkt werden soll, daß die Liegenschaft EZ 2858 als Haupteinlage und die Liegenschaft EZ 2859 als Nebeneinlage dient.