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Unzulässigkeit der Pfandrechtsvormerkung, wenn ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt ist.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/789ÖBA 1999, 395 Heft 5 v. 1.5.1999

§ 364c ABGB; §§ 38, 41, 42 GBG. Ein intabuliertes Veräußerungs- und Belastungsverbot stellt ein Eintragungshindernis für die Vormerkung eines Pfandrechts dar.

OGH 25. 11. 1998, 3 Ob 268/98b 11Vgl dazu den Besprechungsaufsatz von Georg Graf in diesem Heft, 343 ff.

Aus den Entscheidungsgründen:

Das Erstgericht bewilligte aufgrund seines Wechselzahlungsauftrages vom 22. 8. 1997 ua gegen den Verpflichteten die Exekution zur Sicherstellung durch bücherliche Vormerkung des Simultanpfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 2858 und EZ 2859, je Grundbuch, wobei angemerkt werden soll, daß die Liegenschaft EZ 2858 als Haupteinlage und die Liegenschaft EZ 2859 als Nebeneinlage dient.

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