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Zum Beginn der Verjährung eines Schadenersatzanspruches eines Kunden, der eine risikolose Kapitalanlage wünschte, jedoch ein Kursschwankungen unterliegendes Wertpapier erwarb.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Andreas KleteckaÖBA 1999/787ÖBA 1999, 388 Heft 5 v. 1.5.1999

§§ 1293, 1489 ABGB. Wünschte der Kunde eine risikolose Anlage seines Kapitals, so ist ihm ein Schaden schon dann entstanden, wenn er kein wertstabiles, sondern ein Kursschwankungen unterliegendes Wertpapier erworben hat. Bloß der Umstand, daß ein bereits eingetretener Schaden der Höhe nach noch nicht endgültig abschätzbar ist, vermag dessen Klagbarkeit und damit den Verjährungsbeginn nicht hinauszuzögern.

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