Mit der Novelle BGBl I 1998/184 wurde das Sparkassengesetz (SpG) geändert: Sparkassen, die ihr Unternehmen oder den bankgeschäftlichen Teilbetrieb gemäß § 8 a KWG bzw § 92 BWG in eine Sparkassenaktiengesellschaft eingebracht haben, können nun formwechselnd in Privatstiftungen umgewandelt und diese Privatstiftungen auch miteinander verschmolzen werden. Die Gestaltung der Sparkassen-Privatstiftung hat sich sowohl an der SpG-Novelle als auch am Privatstiftungsgesetz (PSG) zu orientieren. Der folgende Beitrag ist dem Versuch gewidmet, trotz aller sich daraus ergebender Widersprüchlichkeiten und Lücken Anhaltspunkte zur sinnvollen Satzungsgestaltung zu erarbeiten.