Von Rainer van Husen. Verlag Österreich, Wien 1998. 536 Seiten, öS 698,- / DM 96,- / sFr 87,-.
Der Gesetzgeber gibt keine allgemein anerkannte Definition der Begriffe "Genußrecht" und "Genußschein", sondern ordnet in § 174 Abs 3 AktG lediglich an, daß die aktienrechtlichen Vorschriften über Wandelschuld- und Gewinnschuldverschreibungen "sinngemäß" für die Gewährung von Genußrechten zu gelten haben.