Das österreichische Mindestreserve-System ist mit 31. Dezember 1998 außer Kraft getreten (Kundmachung MR 1/98 der Oesterreichischen Nationalbank). Das Inkrafttreten des Mindestreserve-Systems des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erfolgte unmittelbar anschließend mit 1. Jänner 1999. Mit dem formellen rechtlichen Beschluß über die Einführung einer Mindestreserve (MR) in Form der Verordnung des EU-Rates vom 23. November 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank und, darauf aufbauend, der EZB-Rats-Verordnung vom 1. Dezember 1998 über die Anwendung von Mindestreserven wurde die Einführung einer Mindestreserve für alle Teilnehmerstaaten an der WWU verbindlich.