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Vorschau

VorschauÖBA 1999, 237 Heft 3 v. 1.3.1999

Es ist Sache desjenigen, der die Begünstigtenstellung aus einer Garantie behauptet, die für diese sprechenden Umstände auf völlig unbedenkliche Weise darzutun.

OGH 15. 12. 1998, 1 Ob 318/98s

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