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Unanwendbarkeit des IWF-Übereinkommens, wenn die ausländische Währung unberührt bleibt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/779ÖBA 1999, 235 Heft 3 v. 1.3.1999

Art VIII Abschnitt 2 lit b des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds. Läßt der Vertrag die ausländische Währung unberührt, weil es sich um einen Zahlungsvorgang allein innerhalb des entsprechenden Auslandes oder innerhalb des Inlandes handelt, so greift das Abkommen nicht ein.

OGH 9. 7. 1998, 2. Ob 2364/96b

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