Ziel der Eigenmittelempfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht von 1988 war es, zur Verbesserung der Stabilität der Finanzmärkte und zur Stärkung der Solidität der Kreditinstitute weltweit beizutragen und dabei ordnungspolitische Verantwortung mit Wettbewerbsneutralität zu verbinden. Diese Empfehlungen sind mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien im Rahmen des BWG 1993 in österreichisches Recht übernommen worden.