In jüngster Zeit werden mögliche Änderungen bei der Bestimmung des Eigenkapitals sowohl national als auch international heftig diskutiert. Momentan dienen die Eigenkapitalanforderungen im Basler Accord des Jahres 1988, bekannt unter dem Schlagwort "Solvabilität" zur Unterlegung des Kreditrisikos mit angemessenen Eigenmitteln. Auf Ebene der Europäischen Union wurde mit der Kapitaladäquanzrichtlinie ein Regelwerk geschaffen, das für die Positionen des Wertpapier-Handelsbuches eigene Eigenkapitalvorschriften vorsieht.