§ 27 Abs 6 Z 8 BWG: Die bloße Zugehörigkeit des Kreditnehmers zu dem Konzern des KI (oder eines übergeordneten KI) reicht nicht für die Anwendung der Ausnahmebestimmungen des § 27 Abs 6 Z 8 BWG. Diesbezüglich hätte die Behörde jedoch ergänzend Feststellungen, ob der Kreditnehmer der KI-Gruppe der Bfin (oder deren Mutter-KI) zugehört, treffen müssen 1.
VwGH 26. 4. 1999, 96/17/0041