Im Rahmen des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes wurde der Differenzeinwand unter bestimmten Voraussetzungen bei Bankgeschäften ausgeschlossen. Weiters hat der OGH in seiner jüngsten Entscheidung zu Differenzgeschäften, abgedruckt in ÖBA 1999, 219, den Anwendungsbereich der §§ 1270 ff ABGB teleologisch reduziert, sodaß der Differenzeinwand bei wirtschaftlich gerechtfertigten Geschäften nicht länger Anwendung findet. Der Beitrag beschäftigt sich, nach einem kurzen Überblick über die bisherige Rechtslage, mit den nunmehrigen Voraussetzungen und der Reichweite des höchstgerichtlichen bzw gesetzlichen Ausschlusses des Differenzeinwandes im Geschäftsbereich österreichischer Banken.