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Unterlassene Vorlage zur Fälligstellung eines beim Aussteller domizilierten Sichtwechsels hindert nicht die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/736ÖBA 1998, 724 Heft 9 v. 1.9.1998

Art 4, 16, 34 ff, 38 f WechselG; § 1424 ABGB; §§ 550, 557 ZPO. Die unterlassene Vorlage zur Fälligstellung eines beim Aussteller und Inhaber domizilierten Sichtwechsels hindert nicht die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages.

OGH 12. 2. 1998, 8 Ob 32/98h

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