Der 31. Dezember 1998 ist ein wichtiger Stichtag für die Übergangsbestimmungen zu den Großveranlagungsvorschriften im Bankwesengesetz. Der Autor versucht im folgenden, die Rechtsfolgen, die an die Verhältnisse zu diesem Stichtag geknüpft sind, darzustellen und Zweifelsfragen einer Klärung zuzuführen.
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