Im Juli hat der österreichische Gesetzgeber das "Brüsseler" Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen sowie das "Römer" Schuldvertragsübereinkommen ratifiziert. Beide Übereinkommen werden nach Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden voraussichtlich im Spätherbst in Kraft treten. Während das Regelungskonzept des Brüsseler Übereinkommens bereits 1996 mit dem Beitritt zum weitgehend deckungsgleichen Lugano-Übereinkommen übernommen worden ist, stellt das Römer Schuldvertragsübereinkommen das österreichische internationale Privatrecht auf neue Grundlagen.