§ 74 GmbHG; § 32a deutsches GmbHG; §§ 18, 48, 103, 132 KO. Der Gesellschafter kann im Konkurs nicht die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens fordern. Die Beschränkung der Rechte eines dritten Kreditgebers kann hingegen nicht aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen abgeleitet werden; sie bedürfte einer gesetzlichen Grundlage, welche Jedoch für den österreichischen Rechtsbereich fehlt.