Zur Besprechung durch ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Riedler, Linz, vorgesehen:
Kommt bei einem "Oder-Konto" ein Solidargläubiger mit einer Zahlungsaufforderung dem Pfändungsgläubiger zuvor, so erlöschen die Rechte des letzteren bei Zahlung des Drittschuldners an ersteren.
OGH 1. 4. 1998, 9 Ob 26/98h