§§ 1392, 1400 ff ABGB; §§ 37, 300a, 301 EO. Die Regel des § 300a Abs 2 EO über die Pfändung bereits verpfändeter Forderungen ist nicht analog auf die Sicherungszession anwendbar. Der an die Bank gerichtete Überweisungsauftrag ist ein Sonderfall der bürgerlich-rechtlichen Anweisung. Zum Unterschied zwischen Anweisung auf Schuld und Zession.
OGH 17. 12. 1997, 3 Ob 2078/96a