Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, Berlin, vorgesehen:
Auch bei leichter Fahrlässigkeit kann ein durch § 1333 ABGB nicht begrenzter Verzugsschaden geltend gemacht werden.
OGH verstSen 24. 3. 1998, 1 Ob 315/97y
Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn, Berlin, vorgesehen:
Auch bei leichter Fahrlässigkeit kann ein durch § 1333 ABGB nicht begrenzter Verzugsschaden geltend gemacht werden.
OGH verstSen 24. 3. 1998, 1 Ob 315/97y