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Zu den Voraussetzungen einer Haftung des den Ankauf letztlich wertloser Hausanteilscheine finanzierenden Kreditgebers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/718ÖBA 1998, 487 Heft 6 v. 1.6.1998

§ 1295 ABGB; § 18 KSchG. Ein Kreditgeber, der den Ankauf wertlos gewordener Hausanteilscheine lediglich finanziert hat, haftet nur dann, wenn er dem Erwerber vorhandenes positives Wissen über atypische Beteiligungsrisken nicht weitergegeben hat.

OGH 3. 12. 1997, 7 Ob 318/97h

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