vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für die Begründung von Ergänzungskapital ist keine Schriftlichkeit erforderlich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/717ÖBA 1998, 484 Heft 6 v. 1.6.1998

§ 12 KWG; §§ 23, 45, 103, 106 BWG; §§ 5, 7, 863, 883 ABGB. Für die Begründung von nach dem KWG gegebenen Ergänzungskapital war lediglich eine ausdrückliche Zweckwidmung, aber keine Schriftlichkeit erforderlich. Nachrangiges Kapital und Ergänzungskapital unterscheiden sich in wesentlichen Punkten; es ist daher nicht unsachgemäß,

Seite 484


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!