Einleitung zum WAG-Leitfaden
Ergänzend zu den bereits existierenden Bestimmungen des Börsegesetzes und zum Standard Compliance Code schreibt das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) für Anbieter von Wertpapierdienstleistungen Verhaltensregeln vor, mit der Zielsetzung, Beratungsmindeststandards zur Sicherung der Beratungsqualität sowie zum Schutz der Kundeninteressen zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Anbieter ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse ihrer Kunden erbringen. Es ist weiters vorgesehen, daß sie von ihren Kunden Angaben über ihre Erfahrungen in Wertpapiergeschäften, über ihre mit den Geschäften verfolgten Ziele und über ihre finanziellen Verhältnisse verlangen und ihren Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitteilen.