Die Investment Services Directive (ISD) 1 ist im Unterschied zu anderen europäischen Richtlinien ein überaus detailliertes Gesetzeswerk. Dies drückt sich schon alleine in ihrer Länge von 28 Artikeln auf 30 Seiten sowie 44 einleitenden Erwägungen, weshalb der Rat diese Richtlinie erlassen hat, aus. Die folgende Analyse geht von der ISD aus und stellt dar, wie die entsprechende Umsetzung in Österreich im Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und im Börsegesetz (BörseG) erfolgt ist. Die Analyse erhebt nicht den Anspruch einer vollständigen Darstellung dieser komplexen Rechtsmaterie oder eines Rechtskommentars, sondern dient der Einführung in die Materie auch für nicht rechtskundige Leser und einer ersten Bestandsaufnahme von weiter zu diskutierenden, klärungsbedürftigen Fragen.