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Aktuelle europäische Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung

AufsätzeBernhard BauerÖBA 1998, 361 Heft 5 v. 1.5.1998

Im März 1997 wurde Österreich im Rahmen der zweiten Runde der FATF-Länderprüfungen 11Die Financial Action Task Force On Money Laundering (kurz: FATF) wurde auf dem G7-Weltwirtschaftsgipfel 1989 in Paris zur Ausarbeitung von Anti-Geldwäschemaßnahmen gegründet. 1990 verabschiedete die FATF 40 Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung, die 1996 unter Berücksichtigung neuer Geldwäschetrends überarbeitet wurden. Derzeit gehören der FATF 26 Regierungen (Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Türkei, USA) und zwei Organisationen (Europäische Kommission, Gulf Cooperation Council) an. Die Autorität der FATF beruht ausschließlich auf den Verpflichtungserklärungen der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der 40 Empfehlungen. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt insb durch gegenseitige Länderprüfungen. Der "FATF Annual Report 1996 - 1997" (Juni 1997; Kurzfassung des Österreich-Berichtes Abs 61 ff) wie auch die 40 Empfehlungen sind über die FATF-Homepage ( http://www.oecd.org/fatf) abrufbar. im Anschluß an die erste Evaluation im Jahr 1993 von 3 Experten aus Deutschland, Schweden und den USA neuerlich geprüft. Aus diesem Anlaß werden aktuelle europäische Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung beleuchtet. Dabei zeigt sich, daß neben dem Thema "Electronic Banking" 22Vgl dazu den Beitrag von Findeisen in ÖBA 11/97. derzeit die zunehmende Einbeziehung der sogenannten Nichtfinanzberufe in die Anti-Geldwäschevorschriften im Vordergrund steht. Im Anschluß werden aktuelle Änderungen der österreichischen Rechtslage im Bereich Geldwäschebekämpfung erläutert.

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